Privatinsolvenz Voraussetzungen 2016

Anforderungen an die private Insolvenz 2016

zur Erfüllung der Voraussetzungen für die vorzeitige Tilgung von Restschuld. Die Voraussetzung für die Tilgung der Restschuld ist die. In der Privatinsolvenz muss der Weg sorgfältig überlegt werden. Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz? Das Verbraucherinsolvenzverfahren jedoch auf 107. 919 im Jahr 2015 (Statista 2016).

Privateinsolvenz 2016| Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Reformierung

Der Begriff "Privatinsolvenz" bezieht sich auf ein richterliches Schuldenbereinigungsverfahren. Private Insolvenz wird oft als Symbol für so genannte "Verbraucherinsolvenzverfahren" bezeichnet. In diesem Verfahren werden die Forderungen einer physischen Personen, die keine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben, beglichen. Tipp: Wenn Sie in der Historie als Selbstständiger als Debitor tätig waren, können Sie die Möglichkeiten der Privatinsolvenz nutzen, wenn Sie zurückgetreten sind, weniger als 20 Kreditoren betreuen müssen und keine ausstehenden Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus früheren Arbeitsverhältnissen haben.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie das Standardinsolvenzverfahren eröffnen. Für viele Überschuldeten ist die Privatinsolvenz oft das allerletzte Mittel aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zielsetzung der Privatinsolvenz ist die so genannte "Restschuldbefreiung". Im Privatinsolvenzverfahren wird nur der Teil Ihres Einkommens, der die Abgabe übersteigt, jeden Monat eingezogen.

Der Betrag des Pfändbareinkommens hängt von der jeweils gültigen Anlagetabelle 2016 ab. Die Innovationen der Privatinsolvenz 2016 resultieren vor allem aus der Neuregelung der Konsumenteninsolvenz 2014. Am 17. Mai 2013 hat der Parlamentarier die Neuregelung des privaten Insolvenzverfahrens beschlossen. Am 01.07.2014 ist die Reformierung der Privatinsolvenz 2014 - die so genannte zweite Phase der Inspektionsrechtsreform - inkrafttreten.

Die meisten Innovationen sind für Insolvenznehmer von Vorteil - andere nicht. Aus diesem Grund haben wir im Nachfolgenden die Innovationen der Reformierung beschrieben und die Vor- und Nachteile des Privatkonkurses 2016 näher beleuchtet. Folgende Vorzüge der privaten Insolvenzreform sind für Sie im Jahr 2016 von besonderem Interesse: Das tatsächliche Ergebnis des Konkursverfahrens - die Sanierung von Restschulden - erhalten Sie am Ende des Konkursverfahrens durch das zuständige Insolvenzgericht.

Der Beschluss zur Gewährung der Befreiung von der Restschuld wurde bis zur Reformierung im Jahr 2014 erst nach Ablauf von 6 Jahren gefasst. Diese Sechsjahresfrist wird mit der Reformierung auch für die Privatinsolvenz 2016 gelten, jedoch mit der Option, das Insolvenzverfahren unter bestimmten Bedingungen zu kürzen.

Allerdings ist die Kürzung nur für Verfahrenseröffnungen nach der Inkraftsetzung der Reformierung, d.h. nach dem 1. Juli 2014, anzuwenden. Bei vor diesem Datum eingeleiteten Prozessen kommt die bisherige Gesetzeslage zur Anwendung, so dass eine Kürzung auf 3 oder 5 Jahre nicht möglich ist. Als Teil dieser Vorgehensweise können Sie nach 6 Jahren eine Rückstandsentschädigung erwirken.

Die Reduzierung auf 5 Jahre (d.h. um 1 Jahr) ist möglich, wenn es Ihnen gelungen ist, die Kosten des Prozesses in diesen 5 Jahren zu decken. Davon profitiert vor allem einkommensschwache Debitoren, für die nur ein kleiner Teil ihres Erwerbseinkommens eingezogen werden kann. In einem solchen Falle kann die Reduzierung Ihrer Privatinsolvenz bereits erzielt werden, wenn Sie etwa 25 bis 35 pro Monat zur Erstattung der Prozesskosten ausgeben.

Die Kürzung auf 3 Jahre findet nun statt, wenn Sie in den ersten 36 Prozessmonaten 35% der Außenstände Ihrer Kreditoren und der Prozesskosten bezahlen. Eine pauschale Ermittlung der Prozesskosten ist nicht möglich, da sie sich nicht an dem geschuldeten Betragswert orientieren, sondern an demjenigen, den Sie während der Privatinsolvenz an Ihre Kreditgeber erstatten.

Tipp: Die sofortige Gewährung der Rückstandsentschädigung geht weiter, auch wenn Sie alle Prozesskosten sowie die Außenstände Ihrer Kreditoren bezahlt haben. Einen weiteren wesentlichen Nutzen der Reformierung, von dem Sie auch mit Ihrer Privatinsolvenz 2016 in den Genuss kommen können, stellt die Einrichtung eines Verbraucherinsolvenzplanverfahrens dar. Es wird davon ausgegangen, dass das Projekt mit Ihren Kreditgebern und dem zuständigen Richter koordiniert wird und dass jeder seine Zustimmung gibt.

Die meisten Ihrer Kreditgeber müssen jedoch über Ihren Zahlungsplan für einen solchen "Vergleich" voten. Tipp: Ein großer Pluspunkt ist, dass der Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzplanverfahren auch für die vor Beginn der Reformierung eingeleiteten Maßnahmen gestellt werden kann. Der verantwortliche Konkursverwalter konnte bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung das Pachtverhältnis des Debitors auf Basis von Genossenschaftsaktien auflösen.

Aber auch hier wird die Reformierung zu einer positiven Veränderung führen. Auch nach der Reformierung im Zuge Ihrer Privatinsolvenz 2016 sind Sie nun als Genossenschafter abgesichert, wenn der Beteiligungswert vier Kaltmieten oder 2000 nicht überschreitet. Einige Kreditgeber hatten bis zur Reformierung am 01.07.2014 vom Insolvenzverfahren profitiert.

Unter diesen Kreditgebern befanden sich vor allem diejenigen, die in der Zeit vor der Eröffnung des Verfahrens den Pfändungsanteil der Einkünfte des Kreditnehmers als Sicherheit für ihre Forderungen abgetreten hatten. In der Folge blieb die Lohnverteilung auch in den ersten beiden Jahren im Konkursverfahren, so dass der Kreditgeber der Verpfändung den Pfändungsanteil allein für zwei Jahre erhielt.

Mit der Reformierung wurde diese Bestimmung ersatzlos abgeschafft. Dies hat den Nachteil, dass so unbesicherte Kreditgeber nicht mehr zu benachteiligen sind und die Verteilungsgerechtigkeit im Konkursverfahren erheblich gesteigert werden soll. Für Sie als Zahlungspflichtiger ist diese Vorschrift von Vorteil, da alle Geldbeträge nun in die Insolvenzanlage fliessen (und nicht an einen zur Abtretung berechtigten Gläubiger).

Allerdings hat die Reformierung 2014 auch für Sie als Debitor einige Benachteiligungen oder Hindernisse mit sich gebracht, die sich auch auf das private Insolvenzverfahren im Jahr 2016 auswirken werden. Es gibt einige wenige zu berücksichtigende Ausnahmefälle, die der Debitor trotz Insolvenzverfahren selbst tragen muss.

Von der Befreiung von der Restriktion der Restschuld wurden bis zur Neuregelung nur Forderungen aus vorsätzlichen rechtswidrigen Taten sowie Bußgelder und Bußgelder usw. befreit. Mit der Reformierung hat der Parlamentarier neue Ausnahmeregelungen geschaffen, die nicht durch die Entschuldung abgedeckt sind. Ergänzend wurden folgende Forderungen durch die Neuregelung ergänzt: Bis zur Neuregelung im Jahr 2014 konnten Sie als Debitor noch darauf warten, dass die Ordnungsmäßigkeit Ihres Konkursverfahrens beginnt, bis Sie der Verpflichtung zum Lebensunterhalt nachkommen mussten.

Aufgrund der Reformierung ist es aber auch für Ihre Privatinsolvenz 2016 gültig, dass Sie nun der Verpflichtung zur Existenzsicherung mit der Verfahrenseröffnung nachkommen müssen. Wenn Sie als Debitor der Verpflichtung zum Lebensunterhalt nicht nachkommen, müssen Sie sich weigern, von der Restschuld befreit zu werden. Ein Ablehnungsgrund konnte bis zur Reformierung nur im Rahmen des Konkursverfahrens angeführt werden.

Im Zuge der Reformierung der Privatinsolvenz 2014 kann ein Antrag auf Ablehnung durch einen Ihrer Kreditgeber innerhalb von sechs Monate nach Kenntnisnahme des Ablehnungsgrundes zugelassen werden. So kann Ihre Rückstandsentschädigung später verweigert werden, auch wenn einem Ihrer Kreditgeber der entscheidende Ablehnungsgrund erst nach dem Stichtag bekannt wird. Außerdem wurde mit der Reformierung die Frist für die Ablehnung wegen ungeeigneter Haftungen oder Verschwendung von Vermögenswerten verlängert.

Der fragliche Ablehnungsgrund beschränkte sich bis zur Reformierung auf Aktionen, die ein Jahr zurückreichen. Allerdings wurde dieser Zeitabschnitt durch die Reformierung auf drei Jahre verlängert. Mit der Reformierung 2014 wurde eine weitere Veränderung des formellen Verfahrens zum Ablehnungsantrag Ihrer Kreditgeber vollzogen, die auch Ihren Privatkonkurs 2016 betrifft.

Ihre Kreditgeber waren bis zur Reformierung grundsätzlich dazu angehalten, einen Ablehnungsantrag selbst einzureichen oder am Stichtag von einem Bevollmächtigten vornehmen zu lasen. Die Reformierung ermöglicht es Ihren Gläubigern, vor dem Stichtag einen schriftlich gestellten Ablehnungsantrag für die Entlastung der Restschuld zu stellen. In diesem Fall können Sie die Restschuld vor dem Stichtag ablehnen.

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